Besteuerung
beim Leasing
Die
Besteuerung beim Leasing ist ein wesentlicher Aspekt dieses
Finanzprodukts, wenn auch nicht der einzige. Vergessen Sie nicht die
finanziellen Aspekte, die das Leasing zusammen mit den Staatsanwälten
zu einem der effizientesten Investitionsfinanzierungssysteme für
Investitionsgüter und Immobilien gemacht haben.
Wenn
die Leasinggesellschaft kostenlosepornos analysiert
wird, kann bestätigt werden, dass Finanzleasing für den Nutzer eine
Reihe von Steuervorteilen mit sich bringt, die sie besonders
attraktiv machen. die Auswirkungen dieser Ereignisse. leiht auf die
Kosten des Leasing
Die
steuerliche Besonderheit ist zusammengefasst in:
Direkte
Besteuerung
a)
Die Leasing- oder Lizenzgebühr als abzugsfähige Ausgabe.
b)
Abschreibung der Ware um den Restwert.
c)
Die Miete. zu oder Kanon als abzugsfähige Kosten
Die
Berücksichtigung der vom Nutzer während der Vertragslaufzeit
gezahlten Gebühr oder des Kanons als steuerlich absetzbarer Aufwand
wird im Disziplinar- und Interventionsgesetz der Kreditinstitute in
seiner Zusatzbestimmung VII, Abschnitte 3, 4, 5, 6 und 6 erfasst 7,
sowohl für den Benutzer einer natürlichen Person als auch für den
Benutzer einer juristischen Person
In
Bezug auf Personen, die sich entjungferungporno,
legt das Körperschaftsteuergesetz 61/1978 vom 27. Dezember in
Artikel 13 Buchstabe E als abzugsfähige Posten von der
Steuerbemessungsgrundlage fest: TM-Zinsen, Mieten und andere gegen
Leistungen der Übertragung von Patrimonialelementen an den
Steuerpflichtigen, wenn dessen Eigentum nicht übertragen wird und
die Erträge dieser Patrimonialelemente berechnet werden oder
wahrscheinlich in der Steuerbemessungsgrundlage dieser Steuer
berechnet werden. “ Die Körperschaftsteuerverordnung vom 15.
Oktober 1982 sieht den oben genannten Abzug in zwei Artikeln vor:
Artikel
111 Absatz 1 Buchstabe B bei der Ermittlung der "Mieten und
Lizenzgebühren, die durch die Übertragung von Vermögenswerten auf
den Steuerpflichtigen entstehen" als abzugsfähige Kosten.
Artikel
113 mit dem Titel "Mieten und Lizenzgebühren", wenn er die
darin enthaltenen "Leasingverträge, Lizenzgebühren ... Mieten"
und im Allgemeinen alle Gegenleistungen berücksichtigt, die Dritte
unabhängig von ihrem Namen aus der Übertragung an das Unternehmen
von Rechte und Eigentum, wenn das Eigentum desselben nicht übertragen
wird “.
physisch,
Gesetz 44/1978 vom 8. September der Einkommensteuer (IRPF), in
Artikel 19, 2., Buchstabe E, und später die Verordnung über
dieselbe Steuer, genehmigt durch Dekret 2.384 / 1981 vom 3. August
betrachten sie in Artikel 73, Buchstabe C, den Gesamtbetrag der vom
Steuerpflichtigen gezahlten Raten als Finanzierungsleasing an die an
dieser Tätigkeit beteiligten Unternehmen als Aufwand TM Betrag EI
gemäß dem entsprechenden Vertrag.
Der
oben genannte Artikel 73 der IRPF-Verordnung ist in den arabische
Pornos,
Abschnitt III, mit dem Titel Einkommen aus geschäftlichen,
beruflichen und künstlerischen Aktivitäten enthalten. Diese
Tatsache steht in engem Zusammenhang mit der gesetzlich
vorgeschriebenen Verpflichtung, die im Rahmen von "Leasing"
übernommenen Waren während der Vertragslaufzeit für
landwirtschaftliche, Fischerei-, Industrie-, Handels-, Handwerks-,
Dienstleistungs- oder Berufszwecke zuzuteilen. Es wird festgestellt,
dass, wenn das Kapitel und die IRPF-Vorschriften in sieben Abschnitte
unterteilt sind, nur die Möglichkeit anerkannt wird, die
Leasinggebühr als steuerlich absetzbaren Aufwand zu betrachten, wenn
es sich um Personen handelt, die ein Einkommen aus geschäftlichen,
beruflichen oder beruflichen Gründen haben künstlerisch
Profis,
die zum Pornocasting gehen
oder Künstler. Daher muss der Steuerzahler, Leasingnehmer oder
Nutzer mit einer Steuerlizenz registriert sein, obwohl im Fall von
Handelsgesellschaften naturgemäß die Ausübung von
Geschäftstätigkeiten vorausgesetzt wird. Wenn, wie das Gesetz sagt,
nur die Summe der Gebühren abgezogen werden kann, ist es
offensichtlich, dass der Restwert für die Nichtmiete nicht als
abzugsfähiger Steueraufwand betrachtet wird.
Die
Grundstücke und Grundstücke können nicht abgeschrieben werden.
Somit kann in dem Teil der Finanzierungsleasingraten, der der
Erstattung der Kosten der Ware entspricht, nur der Anteil abgezogen
werden, der den amortisationspflichtigen Posten entspricht, was im
jeweiligen Leasingvertrag unterschiedlich ausgedrückt werden muss,
obwohl dies normalerweise erfolgt Der Restwert stimmt normalerweise
mit dem Wert des Landes oder Bodens überein.
b)
Abschreibung des Vermögenswerts zum Restwert:
Gemäß
den Bestimmungen von Artikel 25 Nummer 5 des Royal Decree Law 15/1977
vom 25. Februar kann der Nutzer nach Beendigung des Vertrages, wenn
0pta für den Kauf der Waren gilt, diese für den Preis amortisieren
des Erwerbs (Restwert) unter Anwendung der in der geltenden
Gesetzgebung enthaltenen allgemeinen Abschreibungsregeln. Ratifiziert
diesen Grundsatz, Artikel 66 der IRPF-Verordnung, wenn er feststellt,
dass:
Wenn
festgestellt wird, dass: bei Vermögenswerten, deren Erwerb aus
Finanzierungsleasing oder Leasingverträgen stammt, nur der Restwert,
für den die Kaufoption ausgeübt wird, rückzahlbar ist. “ Das
gleiche Verhältnis wird in Artikel 63 der
Körperschaftsteuerverordnung und in ihrer dritten Schlussbestimmung
fortgesetzt.